Arbeitseinsätze

Nähere Infos zu möglichen Arbeitseinsätzen werden über den Newsletter mitgeteilt.

Anmeldung zum Newsletter: https://www.stg1848.de/483/newsletter-an-und-abmeldung.htm

 

Die Anmeldung für einen Arbeitseinsatz erfolgt ausschließlich über unsere App.

Hierfür kann man sich unter folgendem LINK anmelden:

 

app.stg1848.de

 

In der App muss man sich vorab registrieren/anmelden und kann dann unter EVENTS die neuesten möglichen Arbeitseinsätze einsehen und sich entsprechend anmelden. Nach der Anmeldung ist man für diesen Arbeitseinsatz oder eine Kuchen/Salatspende verbindlich registriert.

 

 

Mögliche Arbeitseinsätze können folgende Tätigkeiten sein:

  • Unterstützung beim Auf- und Abbau von Events 
  • Kuchen-/Salatspenden
  • Thekendienste

Sonstige Arbeitseinsätze können auch in der folgenden Form erfolgen:

 

  • Mithilfe beim Bau
    Der Bautrupp trifft sich bald wieder regelmäßig an der STG-Halle. Jeder, der einmal mithelfen möchte und handwerklich begabt oder sogar Spezialist auf einem Gebiet ist, kann sich bei angela.hohn@stg1848.de melden. Wir informieren dann über die genauen Termine.
  • Vertriebskompetenz

    Wir benötigen dringend Vertriebskompetenz zum Ausbau der Sponsorenakquise bzw. Bonuspartner sowie Ansprache von Stiftungen.

    Bitte melden bei anke.schmidt-hiel@stg1848.de

  • Spezielles Fachwissen

    Hierzu zähl z.B. juristische Beratung, grafische Arbeiten / Fotografie.

    Bitte melden bei info@stg1848.de

Des Weiteren wird die Arbeit in allen Gremien des Vereins als Arbeitseinsatz anerkannt.

 

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Auszug aus der Beitragsordnung

Nach §4, Abs. 10 der Vereinssatzung ist jedes Mitglied im Alter zwischen 16 und 70 Jahren zur Leistung von Arbeitseinsätzen verpflichtet. Befreit sind Mitglieder mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr.

 

Der Arbeitseinsatz hat einem zeitlichen Aufwand von mindestens drei Stunden zu entsprechen und kann beispielsweise durch den Auf-/Abbau bei Veranstaltungen, Thekendienste, Hilfe beim Umbau bzw. Überwachung, eine Kuchen- oder Salatspende oder Unterstützung durch spezielles Fachwissen geschehen. Die Anerkennung des Arbeitseinsatzes erfolgt durch eine Bestätigung des Vorstandes.

 

Falls das Mitglied nicht seiner Verpflichtung nachkommt, einen Arbeitseinsatz für den Verein zu leisten, wird eine Entschädigung von 30€ zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig. Bei einem Beitritt nach dem 30. September eines Jahres, ist der Arbeitseinsatz erst ab dem folgenden Jahr zu leisten.

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