Wird ein Arbeitseinsatz geleistet, so ist das folgende Dokument durch das Mitglied auszufüllen und zu unterschreiben. Die Bestätigung erfolgt durch die Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes.
Der "Nachweise für die Geschäftsstelle" ist bei einem Vorstandsmitglied oder direkt in der Geschäftsstelle abzugeben. Der "Nachweis für das Mitglied" sollte sicher aufbewart werden.
Diese Regelung dient als Absicherung. Sollte es dazu kommen, dass versehentlich zum Ende eines Jahres eine Rechnung aufgrund des Nichtleistens des Arbeitseinsatzes gestellt, obwohl das Mitglied eine unterschriebene Bestätigung des Arbeitseinsatzes besitzt, so ist eine Kopie der Bestätigung (Nachweis für das Mitglied) der Geschäftsstelle vorzulegen.
...: Stadtfest
Aufbau (9.00 - 12.00 Uhr)
Thekendienst (12.00 - 18.00 Uhr)
Abbau (ab 18.00 Uhr)
Kuchenspenden (Abgabe bis 12.00 Uhr)
Bitte bei anke.schmidt-hiel@stg1848.de melden.
...: Hooschebaafest
Freitag, ab 10 Uhr: Aufbau
Freitag, ab 17:30 Uhr - ca. 0:30 Uhr: Thekendienst / Tischservice / Gläser
Samstag, ab 14.30 Uhr -0:30 Uhr: : Thekendienst / Tischservice / Gläser
Sonntag, ab10.30 Uhr – 15:00 Uhr: : Thekendienst / Tischservice / Gläser
Sonntag, ab 15 Uhr – ca. 19:00 Uhr: Abbau
Kuchenspenden: Abgabe Samstag, 14 Uhr
Tombolaspenden und Sponsorenakquise:
Bitte bei martin.bucher@stg1848.de melden.
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Mithilfe beim Bau
Der Bautrupp trifft sich fast jeden Samstag ab 10 Uhr an der STG-Halle. Jeder, der einmal mithelfen möchte und handwerklich begabt oder sogar Spezialist auf einem Gebiet ist, kann sich bei angela.hohn@stg1848.de melden. Wir informieren dann über die genauen Termine.
Wir benötigen dringend Vertriebskompetenz zum Ausbau der Sponsorenakquise bzw. Bonuspartner sowie Ansprache von Stiftungen.
Bitte melden bei anke.schmidt-hiel@stg1848.de
juristische Beratung
grafische Arbeiten / Fotografie
Bitte melden bei info@stg1848.de
Des Weiteren wird die Arbeit in allen Gremien des Vereins als Arbeitseinsatz anerkannt.
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Nach §4, Abs. 10 der Vereinssatzung ist jedes Mitglied im Alter zwischen 16 und 70 Jahren zur Leistung von Arbeitseinsätzen verpflichtet. Befreit sind Mitglieder mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr.
Der Arbeitseinsatz hat einem zeitlichen Aufwand von mindestens drei Stunden zu entsprechen und kann beispielsweise durch den Auf-/Abbau bei Veranstaltungen, Thekendienste, Hilfe beim Umbau bzw. Überwachung, eine Kuchen- oder Salatspende oder Unterstützung durch spezielles Fachwissen geschehen. Die Anerkennung des Arbeitseinsatzes erfolgt durch eine Bestätigung des Vorstandes.
Falls das Mitglied nicht seiner Verpflichtung nachkommt, einen Arbeitseinsatz für den Verein zu leisten, wird eine Entschädigung von 30€ zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig. Bei einem Beitritt nach dem 30. September eines Jahres, ist der Arbeitseinsatz erst ab dem folgenden Jahr zu leisten.