Die Sprendlinger Turngemeinde ist attraktiv für Sie! 

Wir laden Sie herzlich dazu ein, unsere Angebot bis zu drei Mal unverbindlich zu testen. Danach bitten wir Sie auch aus versicherungsrechtlichen Gründen, Mitglied unseres Vereins zu werden.

 

Wir bieten Ihnen nicht nur ein sehr umfangreiches Sportangebot, sondern auch viele kulturelle Highlights, Gesundheitssport, Tagesfahrten und Abwechslungsreiches speziell für Senioren. Ab 2014 darüber hinaus ein Bonusprogramm, mit dem unsere Mitglieder einzigartige Rabatte in unseren Partnergeschäften erhalten.

 

Haben wir Sie überzeugt?

 

Dann benutzen Sie bitte für Ihre Anmeldung unser Beitrittsformular:

 

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DOWNLOAD: Beitrittserklärung (digital ausfüllbar)

 

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Erfassung der Spartenzugehörigkeit

Beitragsordnung

Beitragsgruppen

Die Sprendlinger Turngemeinde 1848 e. V. unterscheidet folgende Mitgliedsgruppen und -beiträge:

 

Kleinkinder (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)                       4 €/Monat
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)     8 €/Monat
Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner (mit Nachweis)     8 €/Monat
Erwachsene   10 €/Monat
Familien   20 €/Monat
Korporative Mitglieder   10 €/Monat (mindestens)

 

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Mitgliedsbeitrag auf Erwachsenenbeitrag umgestellt, wenn nicht entsprechende Bescheinigungen (Schulausweis, Studienbescheinigungen etc.) vorgelegt werden. Der Familienbeitrag gilt für verheiratete oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebende Paare und ihre Kinder, soweit diese minderjährig sind oder gemäß den o. g. Bestimmungen Anrecht auf ermäßigten Beitrag haben. Ermäßigungen des Beitrages für Rentner werden auf Antrag gewährt, wenn entsprechende Nachweise geführt werden. Ermäßigungen erfolgen nicht rückwirkend. Der Hauptvorstand ist berechtigt, mit Korporativen Mitgliedern erhöhte Mitgliedsbeiträge zu vereinbaren.

 

Zusätzliche Beiträge

Bauumlage

Die gemäß §5, Abs. 2 der Satzung erhobene Umlage ist abhängig von der Mitgliedsgruppe:

 

Kleinkinder (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)                                           2 €/Monat

Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)                        4 €/Monat

Schüler, Studenten, Auszubildende, Rentner (mit Nachweis)                          4 €/Monat

Erwachsene                                                                                               5 €/Monat

Familien                                                                                                   10 €/Monat

 

Aufnahmegebühr

Gemäß §5, Abs. 1 der Satzung wird eine einmalige Aufnahmegebühr ab dem 1.4.2023 erhoben:

Einzelmitglieder                                                                                         15 €

Familien                                                                                                    30 €

Kleinkinder (bis zum vollendeten 5. Lebensjahr)                                             0 €

 

Arbeitseinsätze

Nach §4, Abs. 10 der Vereinssatzung ist jedes Mitglied im Alter zwischen 16 und 70 Jahren zur Leistung von Arbeitseinsätzen verpflichtet. Befreit sind Mitglieder mit einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und mehr. Der Arbeitseinsatz hat einem zeitlichen Aufwand von mindestens drei Stunden zu entsprechen und kann beispielsweise durch den Auf-/Abbau bei Veranstaltungen, Thekendienste, Hilfe beim Umbau bzw. Überwachung, einer Kuchen- oder Salatspende oder Unterstützung durch spezielles Fachwissen geschehen. Die Anerkennung des Arbeitseinsatzes erfolgt durch eine Bestätigung des Vorstands. Falls das Mitglied nicht seiner Verpflichtung nachkommt, einen Arbeitseinsatz für den Verein zu leisten, wird eine Entschädigung von 30€ zum Ende eines jeden Kalenderjahres fällig. Bei einem Beitritt nach dem 30. September eines Jahres, ist der Arbeitseinsatz erst ab dem folgenden Jahr zu leisten.

 

 

Auszug aus der Vereinssatzung

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

7.) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehört insbesondere:
a) die Mitteilung von Anschriftenänderungen
b) Änderung der Bankverbindung
c) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind (z.B. Beendigung der Schulausbildung)

 

§ 5 Mitgliedsbeiträge

4.) Nach Eintritt der Volljährigkeit hat das Mitglied das Recht die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu kündigen. Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder
im Verein geführt und betragsmäßig veranlagt.

5.) Der Verein behält sich das Recht vor, bei Austritt oder Ausschluss bestehende Beitragsrückstände einzufordern bzw. auf dem ordentlichen Rechtswege einzuklagen. Vorausgezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

 

§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft

2.) Der freiwillige Austritt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands erfolgen. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zulässig.

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